Umsatzsteuer | 30. Juni 2020

Quick Fixes, Mehrwertsteuersenkung und Ausblick auf den Onlinehandel 2021

Das AWB Business-Webinar am 23. Juni bot E-Commerce-Unternehmen einen Überblick der wichtigsten Änderungen ihrer Verkaufsabläufe. Passend dazu präsentierte ClearVAT mit CHECKVAT seine Lösung zur einfachen Prüfung von USt-Identifikationsnummern. von

28 Quick Fixes Mehrwertsteuersenkung und Ausblick auf den Onlinehandel 2021 2880x1400 1 scaled
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Mit den Quick Fixes trat zum Januar 2020 eine Übergangslösung in Kraft, die das Mehrwertsteuersystem innerhalb der EU vereinheitlichen und verbessern soll. Die Neuregelungen zu Konsignationslagern, Reihengeschäften und innergemeinschaftlichen Lieferungen gelten bereits seit einem halben Jahr, und mittlerweile stehen Anwendungen zur Verfügung, die bei der Umsetzung helfen.

So stellte ClearVAT im Rahmen des AWB-Webinars mit CHECKVAT sein Tool für die Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) vor. Da die Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen strenger geregelt wurde, trägt der Lieferant nun die Verantwortung, dass die USt-IdNr. des Abnehmers zum Zeitpunkt der Lieferung gültig ist. Sonst entfällt die Steuerbefreiung. Mit CHECKVAT bietet ClearVAT eine vollumfängliche Lösung zur automatisierten Überprüfung von USt-IdNr., mit der Lieferanten auch mehrere Abnehmer gleichzeitig validieren und die Ergebnisse für eine spätere Revision archivieren können.

Der zweite Teil des Webinars drehte sich um das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz, unter anderem mit den Änderungen der Mehrwertsteuer ab 1. Juli 2020. Die vom Gesetzgeber überraschend beschlossene Senkung für sechs Monate birgt einige Herausforderungen für die Händler: Dazu zählen die korrekte Erklärung der Umsatzsteuervoranmeldung, die Bedeutung des Leistungszeitpunkts des Umsatzes und die Besonderheiten beim Umtausch von Waren.

Die AWB Online-Session endete mit einem Ausblick auf die Änderungen im E-Commerce 2021. Die nun auf 1. Juli 2021 verschobenen Reformen beinhalten unter anderen die geplante Einführung eines One Stop Shops für die MwSt.-Registrierung von Fernverkäufen und den Wegfall der Zollbefreiung bis 22 Euro für Waren aus Drittstaaten. Diese Themen sollen in einem weiteren Webinar ausführlich erläutert werden.

Über die nächsten Webinartermine halten wir Sie gern au dem Laufenden. Senden Sie uns dazu einfach eine E-Mail.

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