Zoll | 16. Februar 2021

Was Unternehmen aus der Zoll-Misere des Brexits lernen können

47 Jahre lang war das Vereinigte Königreich (UK) Mitglied der EU. Am 31. Januar 2020 verließ es den Staatenverbund. Nach einer knapp einjährigen Übergangsphase endete zum 31. Dezember 2020 auch die UK-Teilnahme am EU-Binnenmarkt und der Zollunion. In diesem Beitrag lesen Sie, was Unternehmen im Hinblick auf die neuen, ab 1. Juli 2021 geltenden, EU-Zollbestimmungen lernen können. von

31 Was Unternehmen aus der Zoll Misere des Brexits für ihren eigenen Zollprozess lernen können2880x1400 scaled
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Zollbarrieren abbauen, Lieferketten sicherstellen

Der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs wurde fast vier Jahre lang intensiv verhandelt, um dessen negative Konsequenzen für Unternehmen und Verbraucher so gering wie möglich zu halten. Dennoch zeigen sich seit seinem Vollzug die befürchteten Folgen in hohem Ausmaß: Lkw-Staus an den Grenzen, Lieferengpässe, leere Supermarktregale, Inflation, zusätzliche Bürokratie sowie hohe Zollgebühren. Im Vorteil sind in dieser Situation diejenigen Unternehmen, die sich rechtzeitig und gesamtheitlich um die Sicherstellung ihrer gesamten Lieferkette von und nach UK gekümmert haben. Dazu gehört auch ein funktionierendes Zollmanagement.

Vor allem Letzteres ist nicht nur im Rahmen des Brexits wichtig, sondern benötigt bald auch EU-weit wieder erhöhte Aufmerksamkeit: Ab 1. Juli 2021 werden die Änderungen des Unionszollkodex (UZK) umgesetzt und es greifen neue Fernverkaufsregelungen. Dazu gehören u. a. folgende Punkte:

  • Sendungen bis 22 EUR Warenwert sind nicht mehr wie bisher von der Umsatzsteuer befreit. Sprich: Auch für Sendungen aus Drittländern, die unter 22 EUR wert sind, werden Steuern erhoben.
  • Für jede Sendung muss eine elektronische Zollanmeldung abgegeben werden. Diese ist im europäischen Zollrecht geregelt (Art. 143a UZK-DA). Beträgt der Wert der Sendung weniger als 150 EUR, ist die Zollanmeldung mit einem reduzierten Datensatz möglich.

Das bedeutet für die Konsumenten u. a., dass Zusatzkosten für die Einfuhrumsatzsteuer, Zölle und Gebühren auf sie zukommen. Nicht alle Händler sind in der Lage, die Gesamtkosten für den Konsumenten im Rahmen des Kaufprozesses zu berechnen und auszuweisen. Und das ist nicht alles. Der Zoll geht allein in Deutschland von ca. 100 Mio. zusätzlichen Sendungen pro Jahr aus, die „verzollt“ werden müssen, ein enormer Verwaltungsaufwand. Andreas Weidner, Vice President Customs bei eClear, sagt dazu: „Damit den im EU-Ausland ansässigen Retailern im Juli nicht ein ähnliches Desaster wie nach dem Brexit droht, ist es spätestens jetzt für die Supply Chain, Marketing-, Sales- und Zollexperten an der Zeit, ihre Lieferketten und Prozesse fit zu machen, damit sie auch über den 1. Juli 2021 hinaus lieferfähig bleiben. Ansonsten laufen sie Gefahr, Kunden wegen fehlender Kostentransparenz und Zollbarrieren zu verlieren. eClear bietet hierzu europaweit – EU-27, CH, UK, NO, IS und TK – neuartige, effiziente und rechtssichere Lösungen an, die direkt in die Supply Chain integriert sind.“

Konkrete Schritte für Unternehmen

Was können die betroffenen Unternehmen hinsichtlich ihrer Supply Chain und ihrer internen Prozesse tun? Hier ein Überblick über die empfehlenswerten Schritte, die als Lessons Learned aus dem Brexit hervorgegangen sind:

  • Unternehmen sollten frühzeitig, am besten sofort, eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe bilden, die aus cross-funktionalen Teilnehmern besteht (Einkauf, Vertrieb, Recht, Logistik, Steuer und Zoll).
  • Als nächster Schritt steht die Überprüfung der einzelnen Lieferbeziehungen inkl. der vereinbarten Incoterms und der vorhandenen zollrelevanten Stammdaten an.
  • Alle Business-Partner und Prozesse sollten einer Risikovalidierung unterzogen werden.
  • Es gilt, Zollvoraussetzungen und andere wichtige Gegebenheiten zu überprüfen (EORI-Nummer, Zollverfahren, Vertretungsregelungen, Zahlungsaufschub, Tarifierung, Verbote und Beschränkungen etc.
  • Anschließend können Auslaufprozess sowie Anlaufprozess (Versand, Zoll) definiert werden.
  • Notfallszenarien sollten besprochen, definiert und festgelegt werden.
  • Letzter wichtiger Punkt ist die Sicherstellung der Kommunikation und Datenverbindungen zu Speditionen und Zollagenten bis zu einem nachhaltigen Kontrollsystem.

Gesetzeskonforme Lösung: ClearCustoms

Damit Händler, Plattformen und Marktplätze gesetzeskonform auf die neuen Anforderungen reagieren können, bietet eClear eine passende Lösung: ClearCustoms. Als Full-Service Angebot klassifiziert eClear die zu importierenden Waren dem korrekten Zolltarif ein, sodass direkt im Verlauf des Kaufprozesses alle für den Konsumenten anfallenden Kosten (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Gebühren etc.) ersichtlich sind (landed costs). Die erforderliche Zollanmeldung für den Import erfolgt ebenfalls automatisch – weder Verkäufer noch Konsument haben Aufwand damit.

Wenn Sie Fragen zum Thema Zollabwicklung und Trade Compliance haben, melden Sie sich gern bei Andreas Weidner, Vice President Customs.

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Autor

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Andreas Weidner
Vice President Customs
Andreas Weidner ist Vice President Customs und Product Owner der Zolllösungen von eClear. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Leitung von globalen Transport-, Zoll- und Trade Compliance Organisationen. In seiner vorherigen Position war er Global Director Customs & Trade Compliance bei Marquardt, wo er mit seinem globalen Team maßgeblich zum weltweiten Wachstum und zur Internationalisierung beigetragen hat, indem er den Import- und Export-Compliance-Prozess erfolgreich aufgebaut und geleitet hat.
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